Kein Vorbesitz, (Einschluß: A1 und M), ab 25/18 Jahre
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Keine Befristung der Besitzdauer
Fahrstunden werden zum Teil mit Motoradbegleitung erteilt.
A1
Beschreibung
Kein Vorbesitz, (Einschluß: M), ab 16 Jahre
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.
Keine Befristung der Besitzdauer
Fahrstunden werden zum Teil mit Motoradbegleitung erteilt.